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Betreuungskosten

Die finanzielle Grundlage unserer Einrichtung ist in einem Rahmenvertrag mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen geregelt. Der Vertrag enthält eine Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung auf der Grundlage des § 75 Abs. 3 SGB XII für das jeweilige Angebot (Eingliederungshilfe). Er ist Handlungsgrundlage für die Festlegung von Kostensätzen zur Betreuung auch für andere Kostenträger.

Die Festlegung der individuellen Kostensätze zur Betreuung geschieht über die Ermittlung des jeweiligen Hilfebedarfs in den Bereichen „Wohnen“ (HBG-W) sowie „Gestaltung des Tages“ (HBG-GDT) durch den Sozialdienst der „Fachgruppe Begutachtungen“ des Landeswohlfahrtsverbandes. Grundlage für die Feststellung des individuellen Hilfebedarfs sind die Erhebungsbögen von Frau Dr. Metzler (Universität Tübingen).

Die Pädagogische Leitung der HPE Kurhessen und der gruppenübergreifende Sozialdienst sind bei der Lösung aller sozial-administrativer Aufgaben im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens jederzeit gerne behilflich.